City Tax Berlin – Ãœbernachtungssteuer für private Ãœbernachtungen

City Tax Berlin – Ãœbernachtungssteuer für private Ãœbernachtungen

Wer eine Reise mit Übernachtung nach Berlin plant, muss seit Jahresbeginn 2014 tiefer in die Tasche greifen. Hintergrund ist die City Tax Berlin. Neben vielen anderen Städten in Deutschland muss nun auch in der Hauptstadt Berlin eine sogenannte Übernachtungssteuer für private Übernachtungen gezahlt werden. Wer zahlen muss und wie die Zahlungsmodalitäten erfolgen sowie weitere wichtige Hinweise rund um die City Tax Berlin findet ihr hier.

Keine City Tax Berlin für Geschäftsreisende

Seit dem 01. Januar 2014 müssen Berlin-Touristen für jede private Übernachtung in der Hauptstadt eine Übernachtungssteuer zahlen. Das gilt für jede Buchung von privaten Übernachtungen, die ab dem 01. Januar 2014 getätigt werden. Buchungen vor diesem Stichtag sind von der Übernachtungssteuer nicht betroffen. Das gilt auch, wenn die Übernachtung erst später erfolgt.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So müssen Geschäftsreisende die City Tax Berlin nicht zahlen. Wichtig ist, dass der geschäftliche Zweck der Reise nachgewiesen wird. Das kann beispielsweise anhand der Rechnungsübernahme durch den Arbeitgeber oder ein gesondertes Schreiben des Arbeitgebers erfolgen. Nähere Informationen finden Geschäftsreisende beispielsweise auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen der Stadt Berlin.

City Tax Berlin wird dem Gast in Rechnung gestellt

Die Zahlung der Übernachtungssteuer ist für den Berlin-Besucher einfach und unproblematisch. Die City Tax Berlin wird von dem Beherbungsbetrieb auf die Rechnung aufgeschlagen. Denn Steuerschuldner ist nicht der Berlin-Tourist, sondern der jeweilige Beherbungsbetrieb.

Dieser kann dann die Übernachtungssteuer dem Gast in Rechnung stellen. Verpflichtet ist der Beherbungsbetrieb hierzu allerdings nicht. Unter einem Beherbungsbetrieb fällt jeder Betrieb, der die Möglichkeit einer kurzfristigen Beherbung anbietet. Hierzu zählen neben Pensionen, Hostels und Hotels auch Campingplätze, Jugendherbergen und Privatvermieter.

Die Höhe beträgt fünf Prozent des Netto-Ãœbernachtungspreises – ohne Umsatzsteuer und Kosten für andere Dienstleistungen wie etwa Wellnessangebote. Die Ãœbernachtungssteuer bezieht sich nur auf private Ãœbernachtungen und auf einen zusammenhängenden Zeitraum von 21 Tagen.

  3 Kommentare

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  1. Katrin sagt:

    Müssen Schwerbehinderte ohne Merkzeichen Übernachtungssteuer bezahlen?

  2. reisedeals.com sagt:

    Hallo,
    die Frage ist so speziell, dass wir sie dir leider nicht beantworten können. Bitte wende dich direkt an die Stadt Berlin.

    Danke und Gruß

  3. martina mester sagt:

    Guten Morgen,

    für eine Tätigkeit in Berlin, als selbständige Kleinunternehmerin, möchte ich gerne wissen, was eine Privatrechnung beinhalten muß oder nicht. Eine Musterrechnung als Vorlage würde mir sehr helfen, mein Vermieter ist aus Frankreich und unwissend.
    Wiird ein Formblatt von mir an das Finanzamt,Berlin mit meiner Steuernummer gewünscht, mein Auftraggeber ist ausgeschlossen und bin ich als Selbständige befreit von Kosten ? Ich danke Ihnen sehr für ntworten und Ihre Mühe. L.G. M. Mester .

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