Flugverspätung und Co.: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Flugverspätung und Co.: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Endlich – man steht am Check-in Schalter und will in den Urlaub starten. Wenn der Flug nicht startet oder die Airline Fluggäste wegen Überbuchung stehen lässt, steigt das Frustbarometer. Wie verhalten sich Passagiere in dieser Situation am besten und welche Rechte haben sie, wenn Flüge ausfallen oder sich verspäten? Wir werfen einen genaueren Blick auf die Rechte und Möglichkeiten.

 

Wenn der eigene Flug ausfällt oder deutlich verspätet startet, kann dies die eigenen Reisepläne zunichtemachen. Doch welche rechte haben Flugreisende in einer solchen Situation? Bildquelle: @ CHUTTERSNAP / Unsplash.com

 

Flugverspätung und Ausfall: Welche Rechte habe ich?

Verspätet sich ein Flug, haben Passagiere womöglich Ansprüche gegen die Airline auf eine Entschädigung oder Schadenersatz. In welchem Umfang Forderungen geltend gemacht werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders die Flugstrecke und der Umfang der Verspätung sind für die Höhe der Ansprüche maßgebend.

Kommt es zu einer Verspätung oder einem Ausfall, können Passagiere folgende Forderungen geltend machen:

  1. Betreuungsleistungen
  2. Ausgleichszahlungen
  3. Flugpreiserstattungen

Damit die Airline bei einer Flugverspätung Entschädigung zu zahlen hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Kommt es für einen Flug zu einer Verspätung von mehr als zwei Stunden, entsteht für Passagiere der Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Airline muss dafür sorgen, dass unter anderem Essen wie Snacks und Getränke zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich sind betroffene Passagiere in die Lage zu versetzen, zu kommunizieren – per Telefon oder über E-Mails und mittels FAX-Nachrichten.

Betreuungsleistungen müssen Airlines den Passagieren kostenlos anbieten. Dabei gelten je nach Flugstrecke unterschiedliche Voraussetzungen. Die 2-Stunden-Regel gilt für Kurzstreckenflüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km. Auf Mittelstreckenflügen ab einer Entfernung von 1.500 km (in der EU) bzw. zwischen 1.500 km und 3.500 km bei Flügen außerhalb der EU entsteht der Anspruch bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden. Vier Stunden gelten bei einem Langstreckenflug ab 3.500 km.

Wichtig: Sollte der Flug nicht mehr am gleichen Tag angetreten werden, muss die Airline eine kostenfreie Möglichkeit zur Übernachtung anbieten.

Neben den Betreuungsleistungen entsteht auch ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe wird von der Flugstrecke beeinflusst. Damit Passagiere die Auszahlung erhalten, muss sich der Flug jedoch um mindestens drei Stunden verspäten. Auf der Kurzstrecke werden 250 Euro ausgezahlt, auf Mittelstreckenflügen sind es 400 Euro und auf der Langstrecke sogar 600 Euro.

Was sollten Reisende tun, wenn es zu Komplikationen kommt?

Verspätet sich ein Flug, müssen Fluggäste nicht nur ihre Rechte kennen. Es geht auch darum, sich richtig zu verhalten. In jedem Fall sollten sich Passagiere nicht einfach am Schalter der Airline abwimmeln lassen. Sofern diese sich weigert, Betreuungs- und Ausgleichsleistungen zu übernehmen und Reisende diese selbst bezahlen müssen, wird die Airline erstattungspflichtig.

Allerdings gilt hier immer das Gebot, Kosten zu begrenzen. Sich ein 4-Sterne-Hotel finanzieren zu lassen, dürfte in diesem Zusammenhang schnell Ärger bedeuten. Auf der anderen Seite sollten Passagiere alles Wichtige protokollieren. Dies betrifft den zeitlichen Ablauf wie auch das Verhalten der Mitarbeiter der Airline.

Ganz wichtig: Passagiere dürfen nichts unterschreiben, was die Ansprüche gegen die Airline gefährdet. Am Schalter sollten in jedem Fall alle verfügbaren Belege gesammelt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt: Sich die Nichtbeförderung bzw. die Verspätung bestätigen lassen.

Welche Komplikationen können sonst noch auftreten?

Verspätungen sind ein Problem von vielen, das rund um den Flug auftreten kann. Wer in den Urlaub starten oder zu einem Geschäftstermin reisen will, ist in dieser Situation frustriert. Es kann aber auch passieren, was niemand gern erlebt – man steht am Check-in Schalter und es wird erklärt, dass der Flug überbucht ist. Plötzlich dürfen Reisende trotz Flugticket nicht mit.

Die Airline wird wahrscheinlich zuerst versuchen, mit Gutscheinen Reisende zu finden, die freiwillig auf die Beförderung verzichten. Wer auf dieses Angebot eingeht, kann allerdings keine pauschale Entschädigung mehr geltend machen. Auch Streit über das Gepäck oder mit anderen Fluggästen kann Ärger bedeuten.

Fazit: Bei Ärger mit der Airline richtig reagieren

Wer Ärger mit seinem Flug hat, kann verschiedene Leistungen geltend machen – von Snacks bis Ausgleichszahlungen und Erstattungen des Flugpreises. Am Check-in Schalter müssen sich Reisende aber auch richtig verhalten. Unbedacht unterschriebene Erklärungen oder fehlende Zeugen können die Ansprüche riskieren.

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