Thomas Cook ist insolvent – Was ihr als Betroffene jetzt wissen müsst

Thomas Cook ist insolvent – Was ihr als Betroffene jetzt wissen müsst

Der britische Touristikkonzern Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Reisende, die Pauschalreisen, Hotels oder Flüge bei Thomas Cook oder den Tochterunternehmen gebucht haben, sind von der Pleite betroffen. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen Pauschal- und Individual-Touristen. Laut einer offiziellen Pressemitteillungen von Thomas Cook, kann die Durchführung der Reisen, die am 23. und 24. September starteten sollten, nicht gewährleistet werden. Der Verkauf von Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Flügen wurde eingestellt.

Reiseveranstalter, die von der Thomas Cook Insolvenz betroffen sind

Von der Insolvenz betroffen sind Kunden, die ihre Reisen über folgende Veranstalter gebucht haben. Thomas Cook weist aber darauf hin, dass weitere Veranstalter im Laufe des Tages folgen könnten. Eventuell ist sogar die Fluggesellschaft „Condor“ als Tochterunternehmen betroffen.

  • Thomas Cook GmbH
  • Thomas Cook Touristik GmbH
  • Neckermann Reisen
  • Bucher Reisen
  • Öger Tours GmbH
  • Air Marin
  • Thomas Cook Signature 

Schutz für Pauschaltouristen

Pauschalreisende können auf schnelle Hilfe hoffen. Denn jedes Unternehmen, das Pauschalreisen anbietet, muss eine Insolvenzabsicherung nachweisen. Als Pauschalreisen gelten Reisen, bei denen der Kunde mehrere Reisebestandteile wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen als Gesamtpaket bei einem Anbieter gebucht hat. Kann die Reise gar nicht mehr angetreten werden, bekommt der Urlauber seine Kosten vom Insolvenzabsicherer zurückerstattet.

Solltet ihr als Pauschalreisende bereits am Ferienort sein, müsst ihr euch normalerweise keine großen Sorgen wegen des Rückflugs machen. Bei einer Insolvenz muss der Reiseveranstalter für einen kostenlosen Ersatz sorgen, falls der Ferienflieger nicht mehr startet.

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Für Individualtouristen sieht die Lage leider nicht so gut aus. Hier ist es deutlich schwieriger sein Geld zurückzubekommen. Denn die Leistungen sind nicht über eine Versicherung abgesichert. Das heißt ihr müsst euch selbst um einen Rückflug kümmern und zusätzliche Kosten für Hotel, Mietwagen und Verpflegung erst einmal selbst vorstrecken. Das Geld kann dann später über den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Ob es dann wirklich zu einer Erstattung kommt, hängt stark von der Konkursmasse ab.

Nicht betroffene Veranstalter

Habt ihr eure Reise über einen der folgenden Veranstalter gebucht, seid ihr von der Thomas Cook Insolvenz NICHT betroffen:

  • Dertouristik – Dertour, Meiers, ITS und JAHN
  • FTI: 5vor Flug und BigXTRA
  • Schauinsland Reisen
  • TUI
  • LMX Reisen
  • VTOUR
  • AMEROPA
  • Alltours und Byebye
  • ETI Reisen
  • LTUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX
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