Entschädigung bei Flugverspätungen – So holt ihr euch bis zu 600€ zurück
Wenn ein Flieger Verspätung hat, fragen sich viele Flugreisende, ob und welche Ansprüche sie eventuell haben – und viele wissen das nicht genau. Fündig wird man etwa in der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Bei größerer Verspätung können etwa Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche entstehen, oft ist die Fluggesellschaft zu Versorgungsleistungen verpflichtet.
Der Verständlichkeit halber gehen wir von einem fiktiven Fall aus: Herr Müller, Frau Meier und Frau Stich fliegen von europäischen Startflughäfen aus los. Der Flug von Herrn Müller hat 2 Stunden Verspätung, Frau Meier kommt 3,5 Stunden verspätet am Zielort an und Frau Stich ganze 6 Stunden. Frau Meier und Frau Stich wollten 2.000 bzw. 5.000 km weit reisen, Frau Meier mit Turkish Airlines in die Türkei.
Welche Voraussetzungen müssen nun für einen Anspruch gegeben sein?
Die EU-Fluggastverordnung gilt für Flüge, die in der EU starten oder deren Durchführung europäischen Fluggesellschaften obliegt. In unserem Beispiel ist für alle drei Fluggäste diese Voraussetzung erfüllt. Für Frau Meier, die mit Turkish Airlines fliegt, würden die EU-Rechte nur auf dem Rückflug nicht gelten, da sie dann aus der Türkei losfliegt. Sie müsste sich in dem Fall auf die türkischen Fluggastrechte berufen oder auf das weltweite Montrealer Übereinkommen.
Bei einer Verspätung von 2 Stunden haben Fluggäste bereits einen Anspruch auf Versorgungsleistungen in Form von Getränken und Snacks + kostenloses Telefonat bzw. Internetzugang, auch wenn die Fluggesellschaft nichts für die Verspätung kann. Diesen Anspruch hat im Beispiel auch Herr Müller.
Zieht sich die Verspätung bis zum nächsten Tag hin, haben die Betroffenen einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung und den Transport dahin, was die Fluggesellschaft in der Regel selbst organisiert.
Ein Recht auf Entschädigung haben Reisende, wenn der Flieger mindestens 3 Stunden verspätet am Zielort ankommt (ankommen = wenn die Flugzeugtür aufgeht). Das gilt auch für verpasste Anschlussflüge. Allerdings dürfen keine „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen, also solche, die nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fallen, wie z.B. Streik oder unerwartete Sicherheitsrisiken (Vögel im Triebwerk, Unwetter etc.). Im Beispiel hätten Frau Meier und Frau Stich also einen Entschädigungsanspruch, sofern solche außergewöhnlichen Umstände nicht gegeben sind oder die wenn die Fluggesellschaft/Airline nicht beweisen kann, dass sie für die Umstände nicht verantwortlich ist.
Des Weiteren haben Betroffene einen Rücktritts- und Rückerstattungsanspruch hinsichtlich ihres Tickets, wenn der Flug mindestens 5 Stunden Verspätung hat (wie bei Frau Stich). Die Betroffene könnte aber auch eine alternative Beförderung zum Zielort verlangen.
Wie viel steht den Betroffenen zu und wie geht man vor?
Die Geltendmachung von Fluggastrechten gegenüber der Fluggesellschaft ist nicht immer einfach, im Zweifel sollte man sich Hilfe holen entweder von Portalen, die sich darauf spezialisiert haben, wie Flightright.de oder refund.me, oder von einem Rechtsanwalt. Die Portale nehmen in der Regel nur eine Provision bei Erfolg, die Kosten für einen Rechtsanwalt bekommt man bei Erfolg zurück.
Seit 2013 gibt es auch extra kostenlose eingerichtete Schiedsstellen. Nach der Zusammentragung von vorher gesammelten Beweisen zur Verspätung wendet man sich an die Airline (nicht an das Reisebüro) und stellt dort einen Antrag.
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Strecke, die das jeweilige Flugzeug zurückzulegen hatte. Bei einer Flugdistanz bis zu 1.500 km haben die Betroffenen einen Anspruch auf 250 Euro, bei einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km bekommen Fluggäste 400 Euro und bei über 3.500 km werden 600 Euro fällig. Im Beispielsfall könnte Frau Meier (Hinflug, 2.000 km) daher 400 Euro geltend machen und Frau Stich (5.000 km) sogar 600 Euro.
Hinweis
Laut EU-Recht stehen jedem Passagier bei Verspätungen und Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 / 600 Euro zu. Die hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i.d.R. zwischen 20% – 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Mit Fairplane.de habe ich meine Entschädigung bekommen: https://www.fairplane.de/flugverspaetung/
Portale wie https://www.claimflights.de sind zunächst auch erst mal kostenlos. Das man dann im Erfolgsfall prozentual dafür bezahlen muß finde ich absolut in Ordnung. Ich gebe doch von 300 Euro gerne 30% ab, denn ohne Hilfe hätte ich gar nichts bekommen
Übrigens: Die Schlichtungsstelle in Deutschland heißt SÖP. (http://soep-online.de/) Im Gegensatz zu den Fluggastrechteportalen wie Flightright, EUClaim oder Refund ist die SÖP kostenlos. Allerdings muss man erst mal selbst versuchen, die Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzutreiben, bevor man sich an die wenden darf. Quelle: https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=957&page=1